Große, gemütliche Ferienwohnung Bergblick (1.OG)
Wir haben für Sie im 1. Obergeschoss eine Ferienwohnung eingerichtet.
Die Wohnung kann je nach Personenzahl in drei Varianten gebucht werden .
Ausstattung:
- 3 Schlafzimmer für jeweils 2 Personen, 1 Kinderbett und Zustellbett sind vorhanden
- gut sortierte Küche mit Spülmaschine, Backofen, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Eierkocher, Toster, Handmixer; Geschirrhandtücher sind vorhanden
- 2 Duschen/WC mit Föhn und Handtüchern
- Waschmaschine
- Der große Balkon ist vom Flur aus erreichbar und steht den Gästen alleine zur Verfügung
- Tee-Küche 2, auch als Aufenthaltsraum nutzbar
- Die Betten sind bezogen
- Nichtraucherwohnung (Rauchen auf dem Balkon erlaubt)
- keine Haustiere
Für die Jüngsten stellen wir gerne ein Kinderbett, Hochstuhl, Wickeltisch und Buggy zur Verfügung.
Bilder der Ferienwohnung Bergblick mit Bildern vom großen, gemütlichen Wohnzimmer, der Küche, der Schlafzimmer Nr. 1 bis Nr. 3, Dusche/WC Nr. 1, der Tee-Küche/Aufenthaltsraum und dem großen Balkon:
Unser Hof und Angebote
Seit zwei Generationen vermietet unsere Familie auf unserem Bauernhof im Südschwarzwald eine Ferienwohnung.
Wir leben und arbeiten in einer wunderschönen Umgebung und möchten, dass auch unsere Gäste dieses Naturerlebnis teilen.
Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Einführungskurs Nordic-Walking an, gerne können Sie an der wöchentlichen Nordic-Walking-Runde teilnehmen.
Vor der Anreise bieten wir Ihnen bei Bedarf gerne einen Einkaufsservice an.
Kurze Hofinfo:
Der landwirtschaftliche Betrieb birgt neben seinen Schönheiten auch Gefahren, besonders für unbeaufsichtigte Kinder. Stall, Heuboden und Garage dürfen nicht als Spielplatz, Maschinen und Geräte auf dem Hof nicht als Spielzeug benutzt werden!
Sie verbringen Ihren Urlaub bei uns, für uns jedoch ist der Hof unser Arbeitsplatz, von dem wir auch unseren Lebensunterhalt bestreiten. Die anfallenden Arbeiten sind leider oft auch mit Lärm und manchmal auch mit nicht so feinen Gerüchen verbunden. Dies gehört aber zum Betrieb dazu. Wir bemühen uns immer, unsere Arbeitszeiten so zu legen, dass Sie so wenig wie möglich gestört werden, dies ist im Betriebsablauf und je nach Wetterlage aber nicht immer möglich. Schon jetzt bitten wir Sie hierfür um Verständnis, sie erhalten dafür auch einen Einblick in die Hofarbeit.
Sie beffinden sich bei uns auf einem fast 400 Jahre alten Hof. Es kann sein, dass Sie uns oder andere Personen und auch die Nachbarn auch in der Ferienwohnung hören. Auch hier bemühen wir uns, so leise wie möglich zu sein.
Gastaufnahmevertrag
Allgemeine Buchungsbedingungen für Unterkunftsbuchung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
1. Vertragsschluss
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunftsleistung bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche, als auch die schriftliche Form bindend.
2. Preise und Leistungen
Die angegebenen Preise sind Endpreise. Sie schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben.
Besondere Bedingungen, die bei der Buchungsanfrage bzw. beim Vertragsschluss Ihnen zugänglich sind, gelten ergänzend.
Die angegebenen Preise beinhalten keine Kurtaxe. Die ortsübliche Kurtaxe ist verpflichtend vor Ort zu zahlen.
3. Stornierung/Rücktritt
3.1
Allgemeine Regelungen
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Wir akzeptieren die folgenden Rücktrittskonditionen. Abweichungen werden Ihnen gegebenenfalls bei Buchung auf Ihrer Buchungsbestätigung angegeben.
3.2
Stornokonditionen
Stornierungen bis 30 Tage vor Anreise sind kostenfrei möglich, spätere Stornierungen werden mit 90% des Reisepreises berechnet.
3.3
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
4. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages, den nach Ziffer 1 errechneten Betrag zu bezahlen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
5. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch uns
• 5.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.
• 5.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
• 5.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
• 5.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn wir in der Beschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsehen. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.